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Start Kurz notiert VGH hält Brandopfer hin

VGH Hält Brandopfer hin

Am 16.10.2010 wurde die Garlstorfer „Waldklause“ durch ein Feuer nahezu komplett zerstört. Das Gebäude, das nicht nur als Gaststätte, sondern auch als Wohnung der Betreiber, der Eheleute V., diente, war zum Schadenzeitpunkt bei der VGH (u. a.) gegen Brandgefahr versichert. Die VGH zahlte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und nach Aufforderung durch die Hennemann Rechtsanwälte im März 2011 zwar den vom eigenen Gutachter ermittelten Zeitwert von 175.000,00 Euro, nicht aber den Wiederaufbauwert, obwohl der Wiederaufbau inzwischen begonnen hatte und Mitarbeiter der VGH anschließend sogar am Richtfest teilgenommen hatten. Nachdem ein Architekt und ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezüglich der vom VGH-Gutachter ermittelten Wiederherstellungskosten zu dem Ergebnis gekommen waren, dass dessen Bewertung nicht vollständig und in der Summe falsch sei (rund 820.000,00 Euro statt der vom VGH-Gutachter ermittelten 424.000,00 Euro), hielt die VGH an der Bewertung ihres Gutachters fest und kehrte lediglich den Neuwertanteil von etwa 135.000,00 Euro aus. Da die Eheleute V. bereits Bauaufträge erteilt und damit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Handwerkern, Ingenieuren und Architekten begründet hatten, die oberhalb der vom VGH-Gutachter ermittelten Kosten lagen, wurde die VGH von den Hennemann Rechtsanwälten erneut zur weitergehenden Abschlagszahlung aufgefordert. Die VGH reagierte hierauf jedoch nur mit dem Hinweis, dass die insoweit überreichten Unterlagen noch geprüft werden müssten. Um der Hinhaltetaktik der VGH einen Riegel vorzuschieben, haben die Hennemann Rechtsanwälte im Auftrag der Eheleute V. nunmehr Klage vor dem Landgericht Lüneburg erhoben.

Lesen Sie dazu auch die folgenden Beiträge im Bereich Presse/Medien:

Hamburger Abendblatt: Versicherung lässt Brandopfer zappeln
Hamburger Abendblatt: Betreiber der "Waldklause" klagen auf Abschlagzahlung