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HUK zahlt weitere EUR 700.000,00

1983, als 7-jähriges Kind, erlitt Mirko K. einen folgenschweren Unfall, als er fahrradfahrend mit einem PKW kollidierte, hierbei lebensgefährlich verletzt und dauerhaft schwerstgeschädigt wurde. Allerdings war ihm auch ein Mitverschulden in Höhe von 50 % anzulasten. In der Folge wurden Mirkos Schadenersatzansprüche von früher beauftragten Anwälten über Jahrzehnte nicht weiterverfolgt.
Bereits während der zähen und harten erstinstanzlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Itzehoe war es den Hennemann Rechtsanwälten, die für Mirko Klage erhoben hatten, gelungen, den beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, die HUK-Coburg, zur Zahlung einer Abschlagszahlung in Höhe von EUR 100.000,00 zu veranlassen.
Sodann wurde vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az. 7 U 147/12) ein Vergleich mit der HUK-Coburg geschlossen, der eine weitere Zahlung in Höhe von EUR 700.000,00 vorsah, womit sich die HUK-Coburg insgesamt fast zur Zahlung der vollständigen Versicherungssumme verpflichtete, die sie als Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners aus einer über 30 Jahre alten Versicherungspolice überhaupt zu tragen verpflichtet war.
Mithin konnte der Versicherer veranlasst werden, trotz einer Haftungsquote von lediglich 50 % eine Zahlung zu leisten, die seiner maximalen Versicherungs- und Haftungssumme annähernd vollständig entsprach.