Zurich zahlt EUR 80.000,00 im laufenden Prozess
Donnerstag, den 15. Januar 2015 um 21:00 Uhr
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Zurich zahlt EUR 80.000,00 im laufenden Prozess Zunächst hatte die Zurich Insurance plc. ihre 100 %-ige Einstandspflicht wegen eines von Frau Carolin M. unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalls anerkannt. Dennoch war Frau M. gezwungen, durch ihre Prozessbevollmächtigten, die Hennemann Rechtsanwälte, Klage gegen den Versicherer einzureichen, weil die Zurich im Hinblick auf die von Frau M. beim Unfall erlittene HWS-Distorsion und Schädelverletzung geradezu versicherertypisch von „unmittelbarer Heilung“ ausging und insbesondere die bei der Klägerin unfallbedingt eingetretene posttraumatische Belastungsstörung und Depression nicht einmal ansatzweise anzuerkennen bereit war. Dementsprechend verweigerte die Zurich auch die Anerkennung eines entsprechenden Teilgrund- und Teilendurteils des Landgerichts Köln (Az. 2 O 440/11), welches von den Hennemann Rechtsanwälten für Frau M. erstritten werden konnte und deren medizinische Befunde bestätigte. Die gegen die Entscheidung des Landgerichts gerichtete Berufung der Zurich wurde vom Oberlandesgericht Köln (Az. 2 U 27/14) sodann zurückgewiesen. Dabei griff der Senat den gegenüber der Zurich Versicherung seitens der Hennemann Rechtsanwälte erhobenen Vorwurf einer rechtswidrig verzögerten Schadensregulierung dergestalt auf, dass das Oberlandesgericht das Regulierungsverhalten der Beklagten im Kontext der Bemessung des Schmerzensgeldes als „durchaus bemerkenswert“ bezeichnete. Vor diesem Hintergrund sah sich die Zurich auf den erkennbar steigenden Druck endlich veranlasst, noch vor Aufnahme des eigentlichen Betragsverfahrens eine Abschlagszahlung in Höhe von knapp über EUR 80.000,00 an Frau M. zu leisten. Letztlich hat der von den Hennemann Rechtsanwälten beharrlich und zu Recht erhobene Vorwurf widerrechtlicher Regulierungsverzögerung damit gefruchtet.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:15 Uhr
Auffahrunfall – Allianz zahlt EUR 70.000,00
Dienstag, den 16. Dezember 2014 um 21:00 Uhr
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Auffahrunfall – Allianz zahlt EUR 70.000,00 Harald E. – selbst Vertriebsdirektor eines großen Versicherers – wurde Opfer eines Verkehrsunfalls als ihm ein anderer PKW von hinten auffuhr, während er verkehrsbedingt halten musste und gerade nach rechts vorne gebeugt damit befasst war, das Handschuhfach zu öffnen. Jegliche unfallbedingte Gesundheitsbeschädigung stellte der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer, die Allianz Versicherungs AG, geradezu unternehmenstypisch in Abrede und verweigerte Herrn E. eine diesbezügliche Entschädigung. Mit Hilfe der Hennemann Rechtsanwälte arbeitete Herr E., von der Regulierungsverweigerung der Allianz Versicherungs AG unbeeindruckt, insbesondere den medizinischen Sachverhalt auf und verklagte den gegnerischen Haftpflichtversicherer, welcher schließlich vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 3 U 23/14) dazu bestimmt werden konnte, einen Vergleich abzuschließen, der eine Zahlung in Höhe von EUR 70.000,00 an den Herrn E. vorsah. Hieran zeigt sich wieder einmal, dass die Regulierungsverweigerung eines noch so großen Versicherers beileibe nicht das letzte Wort sein muss.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:16 Uhr
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Depressionen und Angstzustände: Drei Berufsunfähigkeits-Versicherer erkennen ihre Leistungspflicht an
Montag, den 27. Oktober 2014 um 21:00 Uhr
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Depressionen und Angstzustände: Drei Berufsunfähigkeits-Versicherer erkennen ihre Leistungspflicht an
Der 53 jährige, in einer deutschen Großstadt ansässige, selbständige Steuerberater Karsten J., hat weitsichtig Vorsorge betrieben, drei Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen abgeschlossen und dafür monatlich nicht unerhebliche Beiträge aufgewendet. Seit Juni 2011 ist Herr J. durchgehend arbeitsunfähig; er hat Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit und Effizienz, leidet unter Schlafstörungen, Energielosigkeit, Erschöpfungsgefühlen, Herzrasen, Atemnot, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen, plötzlich auftretende Panikattacken, Schweißausbrüche und entwickelt zunehmend Ängste und Phobien. Im Januar 2012 stellt er bei seinen Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherern, der Allianz Lebensversicherung AG, der Nürnberger Versicherungsgruppe und der Plus Lebensversicherungs AG, jeweils Leistungsanträge, die jedoch bis Oktober 2012 nicht beschieden wurden, so dass er sich Ende 2012 entschließt, die Hennemann Rechtsanwälte mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu beauftragen. Versichererseitig beauftragte Sachverständige bestätigen in der Folgezeit eine Gesamtberufsunfähigkeit unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes von 50 % bzw. eine lediglich vorübergehende Berufsunfähigkeit und gehen nach erfolgter Behandlung von einer möglichen vollständigen Wiederherstellung des Herrn J. aus. Letztlich bestätigt ein über die Hennemann Rechtsanwälte in Auftrag gegebenes psychiatrisches Fachgutachten nebst neuropsychologischem Zusatzgutachten eine dauerhafte Berufsunfähigkeit und damit den rückwirkenden Leistungseintritt. Nach entsprechender Aufforderung durch die Hennemann Rechtsanwälte erkennen alle drei Versicherer den Leistungsfall rückwirkend an, leisten für die Vergangenheit Nachzahlungen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 und zahlen seit dem die jeweils monatlich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrenten von insgesamt ca. EUR 6.400,00. Durch eindeutige medizinische Dokumentation und fachanwaltliche Unterstützung der Hennemann Rechtsanwälte konnte letztlich bei drei Versicherern eine Leistungserbringung realisiert werden.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:15 Uhr
Aachen Münchener zahlt weitere EUR 1.030.000,00
Dienstag, den 22. Juli 2014 um 21:00 Uhr
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Aachen Münchener zahlt weitere EUR 1.030.000,00 Frau Claudia S. war bereits 1983 kurz nach abgeschlossener Lehre und am Anfang ihres Studiums, Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls geworden, bei dem ihr der rechte Fuß abgetrennt und in dessen Folge ihr rechter Unterschenkel amputiert werden musste. Obgleich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, die Aachen Münchener Versicherung AG, wegen der sie treffenden vollen Einstandspflicht 1994 zur Zahlung von Schmerzensgeld und Renten sowie zum Ersatz sämtlicher weiterer Schäden verurteilt worden war, kam die Aachen Münchener Versicherung AG in der Folge einer angemessenen Regulierung der Schäden von Frau S. nicht nach. Frau S. war deshalb gezwungen, sich trotz der gerichtlich festgestellten Einstandspflicht des Versicherers über annährend 30 Jahre mit der Aachen Münchener – im wesentlichen erfolglos – auseinander zu setzen. Nach Beauftragung der Hennemann Rechtsanwälte schlossen diese für Frau S. über die bereits geleisteten Zahlungen hinaus einen Abfindungsvergleich mit der Aachen Münchener Versicherung (Landgericht Frankfurt/Main, Az. 2 - 25 O 219/08), der einschließlich Verzugszinsen eine endgültige Kapitalabfindung in Höhe von EUR 1,03 Mio beinhaltet. Auf diese Weise gelangt Frau S. nicht nur zu einer angemessenen Entschädigung, sondern auch zum Ende einer jahrzehntelangen, zermürbenden Auseinandersetzung mit einem der Generali-Gruppe zugehörigen Versicherer.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:16 Uhr
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