Abfindungsangebot der Mannheimer Versicherung vervielfacht
Der 51-jährige Harri N. erlitt einen unverschuldeten Verkehrsunfall (Frontalkollision) mit diversen Frakturen und Nervenschädigungen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer, die Mannheimer Versicherung, glich den Sachschaden am Fahrzeug (Totalschaden) vollständig aus und leistete in der Folgezeit Teilzahlungen auf den Personenschaden des Herrn N.
Sodann wurden Verhandlungen über eine Gesamtabfindung aufgenommen und die Mannheimer bot eine Restzahlung in Höhe von 29.000,00 Euro zur Ausgleichung aller durch den Unfall erlittenen Schäden an.
Da Harri N. unsicher war, ob er das Angebot der Mannheimer annehmen sollte, schaltete er glücklicherweise die Hennemann Rechtsanwälte ein. Denn unter Mitwirkung der Hennemann Rechtsanwälte konnte die Mannheimer Versicherung kurzfristig veranlasst werden, das Abfindungsangebot von 29.000,00 Euro auf den angemessenen Betrag von 70.000,00 Euro zu erhöhen und auf dieser Basis den Schaden zu regulieren.