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Betreiber der "Waldklause" klagen auf Abschlagzahlung

Noch immer warten  Doris und Thomas Vick, Betreiber des im Oktober 2010 abgebrannten Ausflugslokals "Waldklause" auf die komplette Schadensregulierung ihrer Versicherung.

Artikel im Hamburger Abendblatt vom 03.02.2012
von Michelle Kossel

Garlstorf. Noch immer warten Doris und Thomas Vick, Betreiber des im Oktober 2010 abgebrannten Ausflugslokals "Waldklause" auf die komplette Schadenregulierung ihrer Versicherung, der Versicherungsgruppe Hannover (VGH). Nun hat der Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann, vor dem Landgericht Lüneburg Klage auf eine weitere Abschlagzahlung in Höhe von 190 000 Euro erhoben. Wie berichtet, hatte ein Sachverständiger der VGH einen Bruttoneuwertschaden in Höhe von 432 000 Euro errechnet - nach Begutachtung eines vom Ehepaar Vick beauftragten Architekten betragen die Wiederaufbaukosten allerdings 800 000 Euro. 312 000 Euro hat die VGH bereits gezahlt, weiterhin müssten Unterlagen geprüft werden, hieß es bei der Versicherung. Schadenregulierung im Pilgerschritt, so Hennemann, wollen sich seine Mandanten nicht mehr bieten lassen.(mic)