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Start Kurz notiert Signal Iduna reguliert Millionenschaden innerhalb von 4 Wochen

Signal Iduna reguliert Millionenschaden innerhalb von 4 Wochen

Die Signal Iduna beweist, dass es auch anders geht, und widerlegt damit die gebetsmühlenartig vorgetragenen Behauptungen ihrer Wettbewerber, dass die ordnungsgemäße Regulierung von Ansprüchen schwerstgeschädigter Unfallopfer leider Zeit benötige und insoweit (angeblich) zwangsläufig viele Monate, Jahre oder gar Jahrzehnte dauern müsse.
Im vorliegenden Fall erlitt unser 20-jähriger Mandant während seines einjährigen Aufenthalts im außereuropäischen Ausland bei einem verheerenden, von ihm unverschuldeten Verkehrsunfall eine Querschnittlähmung, nachdem der Fahrer eines Lastwagens die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte und frontal gegen das Fahrzeug unseres Mandanten stieß.
Der Mandant ist über die Versicherungspolice seines Vaters bei der Signal Iduna Versicherung als mitversicherte Person privat unfallversichert. Für den Fall einer 100%igen Invalidität beläuft sich die Versicherungssumme aus der Invaliditäts-Abfindung sowie der Invaliditäts-Rente, die nach dem dortigen Policenmodell als Einmalzahlung zu erfolgen hat, auf insgesamt Euro 960.000,00. Hinzu kommen Sofortleistungen bei Schwerverletzten sowie Krankenhaustagegelder mit Auslands-Verdoppelung. Auf unsere Initiative haben versierte Gutachter die Gesamtinvalidität unseres Mandanten, resultierend aus dessen Beeinträchtigungen der Wirbelsäule, der Arme und Beine sowie infolge Lähmungserscheinungen des Darms sowie der Blase auf Grundlage der Versicherungsbedingungen der Signal Iduna mit insgesamt 280 % bemessen. Dadurch hat sich der Signal Iduna Versicherung sowie den diese beratenden Ärzten sogleich erschlossen, dass selbst günstigste Rehabilitationsfortschritte keinesfalls dazu führen können, dass der Grad der Gesamtinvalidität unseres Mandanten auch nur in die Nähe von 200 % gelangt oder sich gar unter 100 % reduziert.
Wenngleich es im Ergebnis zumindest zweier „Regulierungsanläufe“ der Signal Iduna Versicherung bedurfte, so hat diese dennoch auf Grundlage der ihr von den Hennemann Rechtsanwälten übermittelten Unterlagen die Entschädigungsansprüche des Mandanten – binnen Monatsfrist – vollständig durch Zahlung von Euro 966.650,00 reguliert.
Nach unseren gegenwärtigen Regulierungserfahrungen, beispielsweise mit der Allianz Versicherung, der Generali Versicherung, der Zurich Insurance oder der VGH Versicherung als öffentlich-rechtlichem Regionalversicherer, wäre ein derartiges, vorbildliches Regulierungsverhalten dieser Gesellschaften im Interesse eines schwerstgeschädigten Unfallopfers auch nach fachanwaltlicher Vorlage aller anspruchsbegründenden Unterlagen kaum vorstellbar.