Signal Iduna reguliert Millionenschaden innerhalb von 4 Wochen
Die Signal Iduna beweist, dass es auch anders geht, und widerlegt
damit die gebetsmühlenartig vorgetragenen Behauptungen ihrer
Wettbewerber, dass die ordnungsgemäße Regulierung von Ansprüchen
schwerstgeschädigter Unfallopfer leider Zeit benötige und insoweit
(angeblich) zwangsläufig viele Monate, Jahre oder gar Jahrzehnte
dauern müsse.
Im vorliegenden Fall erlitt unser 20-jähriger Mandant während
seines einjährigen Aufenthalts im außereuropäischen Ausland bei
einem verheerenden, von ihm unverschuldeten Verkehrsunfall eine
Querschnittlähmung, nachdem der Fahrer eines Lastwagens die
Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte und frontal gegen das
Fahrzeug unseres Mandanten stieß.
Der Mandant ist über die Versicherungspolice seines Vaters bei der
Signal Iduna Versicherung als mitversicherte Person privat
unfallversichert. Für den Fall einer 100%igen Invalidität beläuft
sich die Versicherungssumme aus der Invaliditäts-Abfindung sowie der
Invaliditäts-Rente, die nach dem dortigen Policenmodell als
Einmalzahlung zu erfolgen hat, auf insgesamt Euro 960.000,00. Hinzu
kommen Sofortleistungen bei Schwerverletzten sowie
Krankenhaustagegelder mit Auslands-Verdoppelung. Auf unsere
Initiative haben versierte Gutachter die Gesamtinvalidität unseres
Mandanten, resultierend aus dessen Beeinträchtigungen der
Wirbelsäule, der Arme und Beine sowie infolge Lähmungserscheinungen
des Darms sowie der Blase auf Grundlage der Versicherungsbedingungen
der Signal Iduna mit insgesamt 280 % bemessen. Dadurch hat sich der
Signal Iduna Versicherung sowie den diese beratenden Ärzten sogleich
erschlossen, dass selbst günstigste Rehabilitationsfortschritte
keinesfalls dazu führen können, dass der Grad der Gesamtinvalidität
unseres Mandanten auch nur in die Nähe von 200 % gelangt oder sich
gar unter 100 % reduziert.
Wenngleich es im Ergebnis zumindest zweier „Regulierungsanläufe“
der Signal Iduna Versicherung bedurfte, so hat diese dennoch auf
Grundlage der ihr von den Hennemann Rechtsanwälten übermittelten
Unterlagen die Entschädigungsansprüche des Mandanten – binnen
Monatsfrist – vollständig durch Zahlung von Euro 966.650,00
reguliert.
Nach unseren gegenwärtigen Regulierungserfahrungen, beispielsweise
mit der Allianz Versicherung, der Generali Versicherung, der Zurich
Insurance oder der VGH Versicherung als öffentlich-rechtlichem
Regionalversicherer, wäre ein derartiges, vorbildliches
Regulierungsverhalten dieser Gesellschaften im Interesse eines
schwerstgeschädigten Unfallopfers auch nach fachanwaltlicher Vorlage
aller anspruchsbegründenden Unterlagen kaum vorstellbar.