kanzlei-hennemann

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Kurz notiert Generali zahlt ¼ Million Euro

Generali zahlt ¼ Million Euro

Die 51-jährige Dagmar B. erlitt einen Unfall, bei dem sie stürzte und nach vorne derart unglücklich auf beide Arme fiel, dass sie sich beide Schultern ausrenkte und sich an beiden Schultern eine Rotatorenmanschettenruptur zuzog. Frau B. ist seither in der Gebrauchsfähigkeit beider Arm stark eingeschränkt.

Frau B. meldete den Unfall ihrem privaten Unfallversicherer, der Generali Versicherung AG. Die Generali beauftragte mehrere (ihr offenbar zugeneigte) Gutachterinstitute mit der Begutachtung der Frau B. und zahlte dieser schließlich auf der Basis eines Gesamtinvaliditätsgrades von 49 % (gemäß den eingeholten Gutachten) eine Invaliditätsleistung in Höhe von etwa EUR 40.000,00.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass Frau B. nach dem Versicherungsvertrag ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Invaliditätsrente in Höhe von knapp EUR 780,00 zustehen sollte.
Nachdem die Generali außergerichtlich nicht veranlasst werden konnte, weitergehende Zahlungen zu erbringen, wurde von den Hennemann Rechtsanwälten namens der Mandantin Klage vor dem Landgericht Siegen erhoben (Az. 1 O 96/08).
Der im Prozessverlauf vom Landgericht beauftragte Gerichtsgutachter kam – von Seiten der Generali mehrfach beanstandet – zu dem Ergebnis, dass im Falle der Frau B. von einem Gesamtinvaliditätsgrad von 63 % auszugehen sei. Es bestätigte sich also die Auffassung der Hennemann Rechtsanwälte, dass die Generali die Ansprüche der Frau B. rechtswidrig verkürzt hatte.
Die Generali musste dementsprechend nicht nur die Invaliditätsleistung aufstocken, sondern auch die Invaliditätsrente nachregulieren. Es kam sodann kurzfristig zum Abschluss eines für Frau B. positiven Vergleichs, in dem sich die Generali verpflichtete, bezogen auf die ergänzende Invaliditätsleistung und die Invaliditätsrente für Vergangenheit und Zukunft weitere EUR 250.000,00 an Frau B. zu zahlen.