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Start Kurz notiert Motorradunfall: Allianz zu angemessener Regulierung „bekehrt“

Motorradunfall: Allianz zu angemessener Regulierung „bekehrt“

Der 45-jährige Robert P. erlitt einen Verkehrsunfall, bei dem er als Motorradfahrer bei dem Versuch, eine Fahrzeugkolonne zu überholen, von einem ausscherenden Fahrzeug übersehen, gerammt und auf einen Acker geschleudert wurde. Hierdurch zog sich Herr P. dauerhafte Beeinträchtigungen im hirnorganischen und internistischen Bereich sowie in beiden Armen und Beinen, in mehreren Fingern sowie im Becken zu.

Die Allianz als privater Unfallversicherer des Herrn P. sah sich veranlasst, den Schaden auf Grundlage eines von ihr anerkannten Gesamtinvaliditätsgrades von 70 % (vermeintlich) schlussabzurechnen und eine Invaliditätsleistung in Höhe von 76.770,00 Euro an Herrn P. zu zahlen.
Der bei der Allianz bestehende private Unfallversicherungsvertrag sah eine Regelung vor, nach der sich die Versicherungsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 80 % vervierfacht. Dummerweise sollte Herr P. diesen Schwellenwert nach den angeblichen Erkenntnissen der Allianz – zu deren wirtschaftlichen Vorteil und zu seinem Nachteil – äußerst knapp verpasst haben.
Daraufhin mandatierte Herr P. die Hennemann Rechtsanwälte, die sogleich dessen neuerliche Begutachtung und Invaliditätsbemessung durch gleichermaßen versierte wie neutrale medizinische Gutachter veranlassten. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse gelang es den Hennemann Rechtsanwälten, die Allianz in abschließenden Verhandlungen kurzfristig davon zu überzeugen, dass der tatsächliche Gesamtinvaliditätsgrad des Herrn P. den für eine Vervierfachung der Invaliditätsleistung maßgeblichen Schwellenwert nicht nur knapp, sondern geradezu deutlich übersteigt. Die Allianz zahlte daraufhin weitere 300.000,00 Euro an Herrn P., so dass sich dessen gesamte Invaliditätsentschädigung dank der fachanwaltlichen Unterstützung durch die Hennemann Rechtsanwälte auf insgesamt 376.770,00 Euro belief.