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Start Abendblatt: Einbrüche nehmen zu
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Anwalt: Versicherungen schüchtern die Opfer ein

Erschienen im Hamburger Abendblatt vom 02.03.2013

Hamburg. Für einige Opfer geht der Ärger erst richtig nach der Tat los, sagt der Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann, der seit mehr als 20 Jahren Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen vertritt. Ers selbst habe öfter erlebt, wie die Versicherungen versuchten, Einbruchsopfer regelrecht einzuschüchtern, um den Schaden nicht regulieren zu müssen.

Geärgert hat Hennemann ein Fall, in dem ein Versicherungsgutachter - trotz offensichtlicher Spuren - einen Einbruch bestritten und den Betroffenen einen Versicherungsbetrug unterstellt hatte. Vor Gericht sei sein Gutachten dann regelrecht zerpflückt worden. "Ich erlebe seit geraumer Zeit, dass die Versicherungswirtschaft berechtigte Ansprüche der Versicherungsnehmer auf unterschiedlichste Art und Weise systematisch nicht erfüllt. Die Versicherungen gingen davon aus, dass nur weinige Versicherte vor Gericht ziehen. Und wenn, würden sie oft in eine umfangreiche, komplexe Beweisaufnahme verwickelt. Wenn etwa ein Kaufbeleg für ein vor 15 Jahren gekauftes Schmuckstück fehlt, müssten Zeugen gehört werden. Dadurch und die "Verweigerungshaltung" der Versicherer ziehe sich ein Prozess unter Umständen Jahre hin. Hennemann rät: "Lassen Sie sich nicht einschüchtern."

Um Ärger zu vermeiden, sollten Einbruchsopfer darauf achten, dass in der Stehlgutliste, die an die Polizei und den Versicherer gehen, keine Widersprüche auftauchen. "Opfer sollten erst durchatmen und dann die Liste binnen weniger Tage in Ruhe - und keinesfalls binnen weniger Stunden und unter Druck - erstellen", rät Hennemann.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist die Vorwürfe zurück: "Wir müssen nun mal prüfen, ob unberechtigte Leistungen in Anspruch genommen werden", sagt Sprecherin Kathrin Jarosch. Auf den ersten Blick seien Einbruchsspuren ob der zunehmenden Professionalität der Täter häufig nicht zu erkennen.

140.000 Wohnungseinbrüche haben die Hausratversicherer laut GDV 2012 reguliert - das sind 20.000 Einbrüche und damit 15 Prozent mehr regulierte Schäden als noch 2010. Bundesweit leisteten die Versicherer für diese Schäden 430 Millionen Euro, durchschnittlich kostet sie ein Einbruch rund 3100 Euro. Bei Konflikten können sich Versicherte kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden. (dah)