Barmenia erkennt Berufsunfähigkeit bei Depressionen an
Der
Diplom-Physiker Thorsten K. bemerkte im Jahr
2009 erstmals ungewöhnliche und unerklärliche Veränderungen an
sich. Die Tätigkeit für seinen Arbeitgeber im Bereich des
elektronischen Geschäfts- und Zahlungsverkehrs fiel ihm zunehmend
schwerer und seine zuvor uneingeschränkt funktionierende
Arbeitsleistung empfand er als immer langsamer und zäher. Er
verspürte stetig ansteigende Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit
und Effizienz. Das Gefühl, im Tagesgeschäft nicht mehr ansatzweise
die in ihn gesetzten bzw. sich selbst auferlegten Erwartungen
erfüllen zu können, setzte ihn seelisch mehr und mehr stark unter
Druck. Zu Beginn des Jahres 2010 hatte sich der Zustand von Thorsten
K. bereits derart verschlechtert, dass er unter schweren
Konzentrationsstörungen, Zwangsgrübeln, Perspektivlosigkeit,
Schlafstörungen, Antriebsminderung, Selbstabwertung und sozialem
Rückzug litt. Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
diagnostizierte eine „schwere depressive Episode“.
Nach
12-monatiger Arbeitsunfähigkeit schloss Thorsten K. im Mai 2011 zur
Vermeidung einer personenbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag
mit seinem Arbeitgeber. Es folgte ein 6-wöchiger stationärer
Aufenthalt in einer Klinik für Psychotherapie. Anschließend
beantragte Thorsten K. Leistungen aus einer bei der Barmenia
Lebensversicherung a. G. bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die
Barmenia wollte Thorsten K. bei einem der Versicherungswirtschaft
nahe stehenden Sachverständigen medizinisch begutachten lassen,
weshalb sich Thorsten K. an die Hennemann Rechtsanwälte wandte. Mit
deren Hilfe gelang es, die Barmenia davon zu überzeugen, die
Begutachtung in die Hände eines von den Hennemann Rechtsanwälten
ausgesuchten unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu legen.
Das Gutachten dieses Facharztes kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die
aufgetretene schwere Depression zur Berufsunfähigkeit des Thorsten
K. geführt hat.
Die
Barmenia konnte insoweit veranlasst werden, die Berufsunfähigkeit
anzuerkennen und die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
für die Vergangenheit in Höhe von ca. 82.000,00 Euro
nachzuentrichten sowie für die Zukunft in Höhe von 2.000,00 Euro
pro Monat zu zahlen.