Aachen Münchener zahlt weitere EUR 1.030.000,00
Frau Claudia S. war bereits 1983 kurz nach abgeschlossener Lehre und am Anfang ihres Studiums, Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls geworden, bei dem ihr der rechte Fuß abgetrennt und in dessen Folge ihr rechter Unterschenkel amputiert werden musste.
Obgleich die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, die Aachen Münchener Versicherung AG, wegen der sie treffenden vollen Einstandspflicht 1994 zur Zahlung von Schmerzensgeld und Renten sowie zum Ersatz sämtlicher weiterer Schäden verurteilt worden war, kam die Aachen Münchener Versicherung AG in der Folge einer angemessenen Regulierung der Schäden von Frau S. nicht nach. Frau S. war deshalb gezwungen, sich trotz der gerichtlich festgestellten Einstandspflicht des Versicherers über annährend 30 Jahre mit der Aachen Münchener – im wesentlichen erfolglos – auseinander zu setzen.
Nach Beauftragung der Hennemann Rechtsanwälte schlossen diese für Frau S. über die bereits geleisteten Zahlungen hinaus einen Abfindungsvergleich mit der Aachen Münchener Versicherung (Landgericht Frankfurt/Main, Az. 2 - 25 O 219/08), der einschließlich Verzugszinsen eine endgültige Kapitalabfindung in Höhe von EUR 1,03 Mio beinhaltet.
Auf diese Weise gelangt Frau S. nicht nur zu einer angemessenen Entschädigung, sondern auch zum Ende einer jahrzehntelangen, zermürbenden Auseinandersetzung mit einem der Generali-Gruppe zugehörigen Versicherer.