Auffahrunfall – Allianz zahlt EUR 70.000,00
Harald E. – selbst Vertriebsdirektor eines großen Versicherers – wurde Opfer eines Verkehrsunfalls als ihm ein anderer PKW von hinten auffuhr, während er verkehrsbedingt halten musste und gerade nach rechts vorne gebeugt damit befasst war, das Handschuhfach zu öffnen.
Jegliche unfallbedingte Gesundheitsbeschädigung stellte der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer, die Allianz Versicherungs AG, geradezu unternehmenstypisch in Abrede und verweigerte Herrn E. eine diesbezügliche Entschädigung.
Mit Hilfe der Hennemann Rechtsanwälte arbeitete Herr E., von der Regulierungsverweigerung der Allianz Versicherungs AG unbeeindruckt, insbesondere den medizinischen Sachverhalt auf und verklagte den gegnerischen Haftpflichtversicherer, welcher schließlich vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 3 U 23/14) dazu bestimmt werden konnte, einen Vergleich abzuschließen, der eine Zahlung in Höhe von EUR 70.000,00 an den Herrn E. vorsah.
Hieran zeigt sich wieder einmal, dass die Regulierungsverweigerung eines noch so großen Versicherers beileibe nicht das letzte Wort sein muss.