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Start Kurz notiert Depressionen und Angstzustände: Drei Berufsunfähigkeits-Versicherer erkennen ihre Leistungspflicht an

Depressionen und Angstzustände:
Drei Berufsunfähigkeits-Versicherer erkennen ihre Leistungspflicht an

Der 53 jährige, in einer deutschen Großstadt ansässige, selbständige Steuerberater Karsten J., hat weitsichtig Vorsorge betrieben, drei Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen abgeschlossen und dafür monatlich nicht unerhebliche Beiträge aufgewendet.
Seit Juni 2011 ist Herr J. durchgehend arbeitsunfähig; er hat Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit und Effizienz, leidet unter Schlafstörungen, Energielosigkeit, Erschöpfungsgefühlen, Herzrasen, Atemnot, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen, plötzlich auftretende Panikattacken, Schweißausbrüche und entwickelt zunehmend Ängste und Phobien.
Im Januar 2012 stellt er bei seinen Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherern, der Allianz Lebensversicherung AG, der Nürnberger Versicherungsgruppe und der Plus Lebensversicherungs AG, jeweils Leistungsanträge, die jedoch bis Oktober 2012 nicht beschieden wurden, so dass er sich Ende 2012 entschließt, die Hennemann Rechtsanwälte mit der Durchsetzung seiner Ansprüche zu beauftragen.
Versichererseitig beauftragte Sachverständige bestätigen in der Folgezeit eine Gesamtberufsunfähigkeit unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes von 50 % bzw. eine lediglich vorübergehende Berufsunfähigkeit und gehen nach erfolgter Behandlung von einer möglichen vollständigen Wiederherstellung des Herrn J. aus.
Letztlich bestätigt ein über die Hennemann Rechtsanwälte in Auftrag gegebenes psychiatrisches Fachgutachten nebst neuropsychologischem Zusatzgutachten eine dauerhafte Berufsunfähigkeit und damit den rückwirkenden Leistungseintritt.
Nach entsprechender Aufforderung durch die Hennemann Rechtsanwälte erkennen alle drei Versicherer den Leistungsfall rückwirkend an, leisten für die Vergangenheit Nachzahlungen in Höhe von mehr als EUR 100.000,00 und zahlen seit dem die jeweils monatlich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrenten von insgesamt ca. EUR 6.400,00.
Durch eindeutige medizinische Dokumentation und fachanwaltliche Unterstützung der Hennemann Rechtsanwälte konnte letztlich bei drei Versicherern eine Leistungserbringung realisiert werden.