Trotz Sachverständigenverfahren – R+V zahlt EUR 500.000,00 auf Feuerschaden
Nachdem ein Gebäudekomplex des Herrn K. Opfer der Flammen geworden war „lockte“ sein Feuerversicherer, die R+V Allgemeine Versicherung AG, ihn und seinen damaligen, arglosen Rechtsanwalt in das sogenannte „Sachverständigenverfahren“, an dessen Ende aber lediglich eine Zahlung des Versicherers in Höhe von EUR 400.000,00 stand, mit der sich Herr K. – nunmehr beraten und vertreten durch die Hennemann Rechtsanwälte – nicht zufrieden geben konnte und wollte. Mit seinen neuen Rechtsanwälten von der Kanzlei Hennemann unternahm Herr K. auf deren Anraten das ungemein schwierige juristische Unterfangen, das Ergebnis des Sachverständigenverfahrens, von dessen Vereinbarung wir ausnahmslos abraten, da es grundsätzlich bindend ist, gerichtlich anzugreifen.
Trotz der damit einhergehenden Widrigkeiten und extrem hoher juristischer Hürden gelang es schließlich, die R+V Versicherung AG vor dem Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen 4 U 30/15) in einen Vergleich zu „zwingen“ der eine weitere Zahlung der R+V Allgemeine Versicherung AG in Höhe von EUR 100.000,00 zur Folge hatte, so dass eine Gesamtentschädigung in Höhe von EUR 500.000,00 erreicht werden konnte.