Auffahrunfall – Deutsches Büro Grüne Karte eV zahlt EUR 330.000,00
Frau S. war Opfer eines Auffahrunfalls geworden, bei dem ihr Fahrzeug rückwärtig von einem ausländischen Kfz gerammt wurde.
Trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen sah sich Frau S. Haftungsgegnern, dem Deutschen Büro Grüne Karte eV und der Generali Versicherung AG als dahinterstehender Kfz-Haftpflichtversicherung, ausgesetzt, die sich trotz anderweitiger anwaltlicher Hilfe lediglich „erweichen“ ließen, wenige tausend Euro an Frau S. als Entschädigung zu leisten.
Trotz Ihrer Verzweiflung wollte Frau S. sich damit berechtigterweise nicht zufrieden geben und beauftragte deshalb die Hennemann Rechtsanwälte mit ihrer Vertretung, welche auf dem Klageweg erreichen konnten, dass sich der Deutsches Büro Grüne Karte eV schließlich bereit fand, weitere EUR 330.000,00 an Frau S. zu zahlen, so dass die Hennemann Rechtsanwälte ihrer Mandantin eine angemessene Entschädigung erkämpfen konnten.