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Schließfach-Raub: Sparkasse lässt Opfer im Regen stehen

Nach dem Schließfach-Raub in der Buchholzer Filiale der Sparkasse Harburg-Buxtehude im Juli, kündigte Sparkassen-Chef Andreas Sommer eine „schnelle und unbürokratische“ Schadenregulierung an. Die Realität sieht für die Opfer anders aus. Sie haben sich inzwischen anwaltliche Hilfe geholt.

Pressemitteilung der Kanzlei Hennemann

Buchholz i.d.N. - Auf die Sparkasse Harburg-Buxtehude rollt eine Klagewelle zu. Die vollmundige Ankündigung des Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden, Andreas Sommer, die Opfer des Schließfach-Raubes in der Buchholzer Filiale an der Poststraße im Juli 2019, „schnell und unbürokratisch“ zu entschädigen, scheint nur eine leere Versprechung gewesen zu sein. Der Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht, Jürgen Hennemann, wirft dem Kreditinstitut „rechtswidrige Überdehnung der Beweisanforderungen“ vor. Er vertritt 15 der Raub-Opfer.

Beim Jubiläumsempfang zur 175-Jahr-Feier der Sparkasse Harburg-Buxtehude im Oktober 2018 hatte sich Rainer Rempe, Landrat des Landkreises Harburg und Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Harburg-Buxtehude, noch im Nordheide Wochenblatt mit den Worten zitieren lassen, die Sparkasse behalte durch ihre Flexibilität im Zeitalter der digitalen Kommunikation die persönliche Nähe zum Kunden im Blick. Von Kundennähe ist jetzt, ein Jahr später, allerdings wenig zu merken.

Für die Schadenregulierung verlangt die Sparkasse Belege für vor Jahrzehnten erstandene oder geerbte Wertgegenstände, die von den Sparkassen-Kunden in ihren Schließfächern aufbewahrt wurden. Die Belege beizubringen, ist oft unmöglich. Eines der Opfer hatte Bargeld im Schließfach gelagert. Die Ersparnisse waren für „schlechte Zeiten“ gedacht. Das Geld ist weg. Die Sparkasse verlangt Belege dafür, woher das Geld stammt. Belege will der Vorstand auch für Goldanlagen sehen. Hennemann: „Gold als Wertanlage kaufte man für gewöhnlich jahrelang unbegrenzt anonym gegen Kassenbeleg. Und es kann nicht sein, dass die Sparkasse bei der Schadenregulierung von Bargeld ihren Kunden pauschal unterstellt, Schwarzgeld im Schließfach aufbewahrt zu haben.“ Unter anderem stahlen die Diebe eine Uhren- und Schmucksammlung im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Zwar hatte der Sparkassen-Kunde seine Wertgegenstände, die er alle geerbt und in zwei Schließfächern gelagert hatte, fein säuberlich fotografiert und dokumentiert. Auch die Nachlassunterlagen liegen der Sparkasse vor. Aber entschädigt wurde der Mann bis heute nicht.

Aus Sicht der Geschädigten und deren Anwalt sind diese überzogenen Forderungen der Sparkasse nach Beweisen völlig absurd, fernab von jeder Realität und unangemessen. Zumal die Sparkasse selbst einen maßgeblichen Anteil an der Schuld daran trägt, dass die Diebe derart leichtes Spiel hatten. Insgesamt 82 Schließfächer konnten sie an einem Wochenende unbehelligt aufbrechen.

Die dreisten Gauner erbeuteten überwiegend in- und ausländische Banknoten, Goldbarren und Goldmünzen, sowie Schmuck und Uhren. Über Wochen spähten die Diebe - vollkommen ungestört von den Angestellten der Filiale - in den „Diskret-Räumen“ die Zugangsdaten der Kunden aus, übertrugen sie auf gefälschte EC-Karten. Sie manipulierten die Kartenlese-Technik der „Autosafe-Anlage“, um so Zugang zu den Schließfächern zu bekommen. Dieses Manipulationssystem wird als Skimming bezeichnet - auch in der Vorstandsetage der Sparkasse Harburg-Buxtehude ein bekannter Trick. Am Freitag, 6. Juli, und am Sonnabend, 7. Juli, schlugen die Diebe zu: Sie hängten ein Schild mit der Aufschrift „Außer Betrieb“ an die Tür des „Diskret-Raumes“ und räumten - wieder völlig ungestört - bis gegen 23 Uhr die Plastik-Schließfächer aus.

Aus Ermittlerkreisen war zu hören, das Sicherheitssystem der Sparkasse Harburg-Buxtehude in der Buchholzer Filiale sei „simpel und primitiv“. Auch ein etwa zwei Jahre zuvor begangener Schließfach-Raub nach ähnlicher Masche in einer Sparkassen Filiale in Halle/Saale - hier waren die Fächer wie in Buchholz nur minimal gesichert - scheint die Verantwortlichen bei der Sparkasse Harburg-Buxtehude nicht nachdenklich hinsichtlich ihrer eigenen Sicherheitsvorkehrungen gemacht zu haben.

„Stattdessen hat die Sparkasse Harburg-Buxtehude es für geboten und angemessen erachtet, die Vorkommnisse in ihrer Schwesterfiliale in Halle/Saale zu negieren und aus ihrem Risikomanagement auszublenden“, kritisiert Jürgen Hennemann. Der Jurist weiter: „Bei der Regulierung der Schäden errichten die Verantwortlichen bei der Sparkasse gegenüber ihren Kunden geradezu systematisch und durchgängig formale Hürden im Hinblick auf die vermeintliche Darlegung und den Beweis der eingetretenen Schäden.“ Fest steht, hält sich der Sparkassen-Vorstand jetzt nicht an seine Ankündigung, wird der Buchholzer Anwalt für seine Mandanten die ersten Klagen einreichen.