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Start Kurz notiert HUK-COBURG scheitert auch vor dem Bundesgerichtshof

HUK-COBURG scheitert auch vor dem Bundesgerichtshof
Anerkannte Berufsunfähigkeit zu Unrecht widerrufen


Wie bereits zuvor berichtet, hatte die HUK-COBURG gegenüber unserem Mandanten eine von ihr zuvor bereits anerkannte Berufsunfähigkeit widerrufen und die monatlichen Leistungszahlungen eingestellt. Hiergegen hatten wir für unseren Mandanten vor dem Landgericht Lüneburg erfolgreich Klage erhoben. Die HUK-COBURG wurde landgerichtlich verurteilt, rückständige Monatsbeträge aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung nachzuzahlen und die vereinbarten Leistungen zukünftig auch weiterhin zu erbringen. Gegen dieses Urteil legte die HUK-COBURG bekanntlich Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle ein — die sie ebenfalls verlor. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das landgerichtliche Urteil als rechtsfehlerfrei und ließ zudem die Revision nicht zu. Wer nun jedoch glaubte, dass zwei verlorene Instanzen die Einsichtsfähigkeit der HUK-COBURG in deren rechtswidrigem Verhalten zumindest gefördert hätte, sah sich getäuscht. Um ihr Image als ausgewiesen sperriger Versicherer zu pflegen, erhob die HUK-COBURG nun auch noch gegen die vom Oberlandesgericht Celle ausdrücklich nicht zugelassene Revision die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof, um auf diese Weise doch noch das Revisionsverfahren zu durchlaufen. Aber auch dieses Bemühen scheiterte, da der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die oberlandesgerichtliche Berufungsentscheidung nicht einmal annahm und als unbegründet zurückwies (BGH Aktenzeichen IV ZR 311/18).

Damit hat der prozessuale Irrweg der HUK-COBURG - mit weiteren erheblichen Kosten für die von ihr regelmäßig beschworene Solidargemeinschaft der Versicherten - nunmehr endgültig seinen Abschluss gefunden.