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Deutsche verklagt Versicherung auf Rekordsumme

Seit einem schweren Autounfall ist sie ein Pflegefall: Eine 23-jährige Deutsche fordert von einem Versicherungskonzern die Rekordsumme von 4,4 Millionen Euro Schadensersatz - und hat womöglich Aussicht auf Erfolg.

Beitrag in Spiegel Online vom 14.11.2008.

Von Julia Jüttner

Hamburg - Ein schwerer Autounfall vor vier Jahren in Italien hat ihr Leben für immer verändert: Seither ist die heute 23-Jährige ein Vollpflegefall. Sie ist geistig und körperlich schwer behindert, sitzt im Rollstuhl und kann sich praktisch nur noch über Laute und Gebärden verständlich machen.

Als Beifahrerin saß sie neben ihrem Ehemann im Auto, als sie gemeinsam verunglückten. Die junge Frau wurde dabei aus dem Wagen geschleudert und lebensgefährlich verletzt. Nun fordert sie 4.396.377,63 Euro Schadensersatz von einem internationalen Versicherungskonzern - eine für Deutschland außergewöhnliche Größenordnung.

Die Frau reichte einem Bericht der Nachrichtenagentur "Hamburg on air" zufolge Schadensersatzklage beim Hamburger Landgericht ein.

Ein erster Erfolg für die Klägerin: Das Hamburger Landgericht hat ihr bereits Prozesskostenhilfe bewilligt. "Das geschieht nur in Fällen, in denen die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint", sagte Sabine Westphalen, Sprecherin des Hamburger Landgerichts, zu SPIEGEL ONLINE.

Auch der Anwalt des Unfallopfers sieht in der bereits erfolgten Bewilligung der Prozesskostenhilfe die Bestätigung, dass die Klage seiner Mandantin Aussicht auf Erfolg hat: "Soweit ersichtlich handelt es sich hierbei um eine der höchsten Bewilligungen von Prozesskosten für einen einzelnen Geschädigten, die von einem deutschen Gericht jemals gewährt wurde", sagt Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Buchholz, zu SPIEGEL ONLINE. "Denn dieser Fall spielt nicht fernab in den USA, sondern in Deutschland vor einem der renommiertesten Gerichte."

Unfallverursacher soll der Ehemann der 23-Jährigen gewesen sein. Sein Versicherer soll nach Hennemanns Angaben bislang lediglich einen Teil des geforderten Schadensersatzes gezahlt haben - rund fünf Prozent der insgesamt in Frage stehenden Summe. Der Rest soll nun eingeklagt werden.

Laut Beschluss des Landgerichts Hamburg hat das Versicherungsunternehmen der jungen Frau bislang 180.000 Euro gezahlt und sich bereit erklärt, darüber hinaus eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 350 Euro zu zahlen, wobei sie von einem Mitverschulden der Klägerin wegen Verstoßes gegen die Anschnallpflicht ausgegangen ist.

Nach Recherchen von SPIEGEL ONLINE soll es sich bei dem beklagten Haftpflichtversicherer um ein Unternehmen der Generali-Gruppe handeln. Der Konzern mit Firmenhauptsitz in München sah sich auf Anfrage außerstande, sich konkret zu dem Fall der namentlich ungenannten Klägerin zu äußern.

Anwalt Hennemann, spezialisiert auf komplizierte Haftpflicht- und Versicherungsfälle, sagte, dass es mit dem betreffenden Versicherer aus seiner Erfahrung "im Regelfall vorgerichtlich zu keiner sachgerechten Regulierung kommt". Die meisten Auseinandersetzungen landeten vor Gericht.

Zudem sieht er die Entscheidung des Hamburger Landgerichts auch als Signal an die Gesetzgeber, die Haftpflichtversicherer härter in die Pflicht zu nehmen. "Da sich der Gesetzgeber seit Jahrzehnten weigert, die versicherertypischen Hinhalte- und Verzögerungstaktiken zu sanktionieren, empfinden dies die Versicherer geradezu als Einladung, sich so zu verhalten, wie sie es täglich tun", sagt Hennemann.

Das Landgericht Hamburg bestätigte in seinem Beschluss zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe, dass die Frau ihr ganzes Leben an den Verletzungen zu tragen haben wird. Kommt es tatsächlich zu einem Hauptklageverfahren, müsste die junge Frau erneut Dutzende von Gutachten über sich ergehen lassen.

Die Erfolgsaussichten schätzt Rechtsanwalt Hennemann gut ein. Annähernd ein halbes Jahr habe sich die Kammer mit dem mehr als hundertseitigen Klageentwurf beschäftigt: "Ich gehe davon aus, wenn die Richter Zweifel gehabt hätten, hätten sie dem Antrag nicht stattgegeben."