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Start Presse/Medien Regulierungsverhalten der Versicherer Von BMW X5-Geländewagen 2 mal überrollt
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Von BMW X5-Geländewagen 2 mal überrollt

Allianz Versicherung zahlt Unfallopfer nach zähem Ringen 310.000 €.

Sie spielt mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Mrd. € in der Weltliga der internationalen Versicherungskonzerne und ist Namensgeber einer beeindruckenden Fußballarena. Ihre TV-Werbespots sind ausnahmslos herzzerreißend und suggerieren dem Fernsehzuschauer, dass sich der Konzern ausschließlich am Wohle seiner Versicherungsnehmer und deren Familien orientiert.

Doch die Schaden-Regulierungspraxis der Allianz Versicherung, dem Schwergewicht der Assekuranz, sieht anders aus: Hier wird im Stile eines bestenfalls drittklassigen Regionalversicherers die Regulierung von Schadenfällen regelmäßig verschleppt, verzögert und verweigert und die daraus resultierende seelische Mehrbelastung von Schwerstgeschädigten, deren körperliche Beeinträchtigungen ohnehin mit psychischen einhergehen, billigend in Kauf genommen. Gleiches gilt für den teils drastischen wirtschaftlichen Verfall der Betroffenen und ihrer Familien.

So auch im Falle des heute 25-jährigen Mandanten S., dessen Becken am 13.06.2005 von den Reifen eines mehr als 2,5 Tonnen schweren BMW X5-Geländewagens 2 mal überrollt wurde. Dabei erlitt das Opfer unter anderem einen mehrfachen Beckenringbruch, einen Bruch des fünften Lendenwirbelkörpers, einen Bruch des rechten Oberschenkels, einen Harnröhrenabriss sowie diverse Weichteilquetschungen an der rechten Flanke. Bereits Monate nach dem Unfall stand auf der Grundlage qualifizierter ärztlicher Gutachten und Befundberichte fest, dass das zum Unfallzeitpunkt 22-jährige Opfer Zeit seines Lebens unter den nachhaltigen orthopädischen, urologischen sowie psychologisch-psychiatrischen Beeinträchtigungen leiden wird. Auch stellt sich nach den Feststellungen der medizinischen Gutachter langfristig nicht das „ob“, sondern lediglich das „wann“ der operativen Einbringung prothetischer Knie- und Hüftgelenke, da die schmerzbedingten Fehlbelastungen einen frühzeitigen Gelenk-Verschleiß zur Folge haben wird. Zudem wird die unfallbedingte Blasenentleerungsstörung zu einer Vernarbung und einer sich nachfolgend verengenden Harnröhre führen, wodurch die Infektionsanfälligkeit des Opfers im urologischen Bereich nachhaltig gesteigert wird. Eine dauerhafte Verabreichung von Antibiotika mit den sich daraus ergebenden Resistenz-Folgeproblemen wird ärztlicherseits als gleichermaßen unvermeidbar angesehen.

Im Zuge ihrer Schadenbearbeitung lehnte die Allianz Versicherung zunächst jegliche Entschädigung des damals 22-jährigen mit der Behauptung ab, der bei ihr Kfz-haftpflichtversicherte Unfallverursacher habe S. vorsätzlich überfahren, was zur Haftungsbefreiung der Allianz als Kfz-Haftpflichtversicherer führe. Selbst nachdem der unfallverursachende Versicherungsnehmer der Allianz von dem zuständigen Strafgericht erstinstanzlich – nicht etwa wegen Vorsatz – sondern lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war, hielt die Allianz den Zeitpunkt für Entschädigungszahlungen noch immer nicht für gekommen und vertraute statt dessen auf das Berufungsverfahren, in dem das erstinstanzliche Strafurteil jedoch bestätigt wurde. Erst danach erklärte sich die Allianz Versicherung überhaupt bereit, in die Schadenregulierung einzutreten, um in der Folge in der ihr eigenen Manier alle geltend gemachten Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Aufwendungen) vehement zu bestreiten und das nachhaltige Krankheits- und Verletzungsbild des S. in geradezu unerträglicher Weise zu bagatellisieren. Dieses Verhalten setzte sich unverändert in dem Mitte 2007 eingeleiteten Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az.: 306 O 167/07, fort.

So bedurfte es insgesamt drei weiterer Gerichtsgutachten eines renommierten Universitätsklinikums und „deutlicher Worte“ der Vorsitzenden Richterin, bevor die Allianz Versicherung schließlich einlenkte und – mehr als 3 ½ Jahre nach dem Unfall – dem gerichtlich angeregten Vergleich zustimmte.