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"Versicherungs-Dreikampf" - Verzögern, Verschleppen, Sich-verklagen-lassen

Allianz ignoriert außergerichtliche Anspruchstellung und zahlt sofort nach Klageerhebung.

Ein nahezu alltäglicher Verkehrsunfall im Mai 2010: Glücklicherweise auf Blechschaden beschränkt, so dass man annehmen sollte, er würde durch die Kfz-Haftpflichtversicherungen der Unfallgegner schnell und unkompliziert reguliert – nicht so jedoch von der Allianz Versicherungs-AG, ganz im Stile des „Versicherungs-Dreikampfs“:

Ein erstes Anspruchschreiben aus dem Juli 2010 wurde erst einmal seitens der Allianz vollends ignoriert, auf die Erinnerung von Ende Juli 2010 dann immerhin mitgeteilt, man habe die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert, sobald sie vorliege, komme man auf die Angelegenheit zurück.

Nachdem sämtliche Ermittlungsverfahren zwischenzeitlich eingestellt worden waren, wurde Ende August 2010 auf eine weitere Aufforderung zur Regulierung weiterhin lapidar vertröstend mitgeteilt, man habe die Ermittlungsakte angefordert – eine Anfrage beim zuständigen Landkreis ergab jedoch, dass eine Anforderung der Akte durch die Allianz gar nicht vorlag. Dem hierauf erhobenen Vorwurf der Regulierungsverweigerung versuchte die Allianz damit zu begegnen, dass sie die Akte über Rechtsanwälte angefordert habe – diesen Anwälten war die Ermittlungsakte seitens des Landkreises allerdings bereits Mitte Juni 2010 zur Verfügung gestellt worden. Die Allianz hatte also schon 1 Monat vor Eingang des ersten Anspruchschreibens die Möglichkeit auf die Ermittlungsakte zuzugreifen. Die Anfrage, wann denn die Anwälte die Ermittlungsakte der Allianz übermittelt hätten, blieb seitens der Versicherung bezeichnenderweise unbeantwortet – hierzu fühlte man sich nicht verpflichtet.

Vielmehr teilte die Allianz Anfang September 2010 mit, dass deren eigener Versicherungsnehmer Klage gegen unseren Mandanten erhoben habe, den Ausgang wolle man abwarten.

Nachdem sich der bei der Allianz versicherte Unfallgegner sowie unser Mandant zwischenzeitlich in jenem Klageverfahren im Oktober 2010 auf eine Haftungsquote geeinigt hatten, wurde die Allianz Anfang November 2010 abermals zur Regulierung aufgefordert, da sie von sich aus keine Regulierung in Angriff nahm und nicht einmal eine Abschlagszahlung leistete.

Trotz Fristsetzung und Klageandrohung antwortete die Allianz hierauf jedoch nicht – auch nicht auf eine weitere Klageandrohung unter kurzer Fristsetzung Anfang Januar 2011. Die Aufforderungen, den Schaden nun endlich zu regulieren, wurden von der Allianz schlicht ignoriert.

Gegen die dann eingereichte Klage verteidigte sich die Allianz allerdings gar nicht erst, sondern zahlte direkt und vollumfänglich die mit der Klage geltend gemachten Entschädigungsbeträge.

Dass die Allianz die Mehrkosten der Klage an Gerichts- und Anwaltsgebühren tragen musste, liegt auf der Hand. Diese Mehrkosten gehen nun zu Lasten der Gemeinschaft der Versicherten, deren Interessen die Versicherer stets vorgeben, schützen zu wollen.

Wieder einmal hat sich am Beispiel der Allianz Versicherungs-AG gezeigt, dass Versicherer immer wieder selbst bei überschaubaren und offensichtlichen Ansprüchen erst durch Klageerhebung gezwungen werden müssen, berechtigte Ansprüche zu regulieren und es Versicherer zum Leidwesen der Anspruchsberechtigten, regelmäßig auch hierauf ankommen lassen.