Audi "rudert zurück" und vergleicht sich
Bereits nach etwa 5 Monaten und einer Laufleistung von 4.950 km kam es im
Motor des Fahrzeugs des niedergelassenen Facharztes Dr. L., eines
Audi A 4 Avant Ambition 2.0 TFSI Quattro, zu einem Kolbenfresser und
somit zu einem Totalschaden.
Zur Überraschung des Dr. L., der langjährig Fahrzeuge der Marke Audi
fuhr, wurde ihm von seinem Audi-Vertragshändler nach Inspektion
mitgeteilt, dass die Audi AG die Herstellergarantie verweigere und er
die Kosten für den Austausch des Motors in Höhe von ca. EUR
7.568,42 demzufolge selbst zu zahlen habe
In der Folge berief sich Audi gegenüber den Hennemann Rechtsanwälten auf
ein angebliches Überdrehen des Motors, das den kapitalen
Motorschaden verursacht habe.
Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Ingolstadt (Az.: 41 O 63/10) und
dortiger Beweisaufnahme stellte sich dann jedoch über eine
Auswertung der Motorelektronik heraus, dass der Motor bereits Wochen
vor dem Kolbenfresser mehrfach Verbrennungsaussetzer aufwies, wodurch
der Ölfilm in den Zylindern unterbrochen wurde.
Zur Beendigung des Rechtsstreits und zur Vermeidung eines
zweitinstanzlichen Verfahrens erklärte sich Audi schließlich im
Vergleichswege bereit, EUR 7.036,02 nebst Zinsen zuzüglich etwa 2/3
der Prozesskosten an Dr. L. zu zahlen.
Für diesen steht nach seiner mit der Audi AG gemachten Erfahrung und
ungeachtet seines Prozesserfolgs jedoch fest, dass er für den Rest
seines „Autofahrer-Lebens“ keinen Audi mehr kaufen wird.