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Kurz notiert

In diesem Bereich veröffentlichen wir in loser Folge Beiträge zu den neuesten Entwicklungen unserer Mandate




Aktuelle Beiträge:

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Ex-Tennisspielerin erhält 450.000,00 EURO

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Diebstahl von Kupferdachrinnen – VGH reagiert „wie man sie kennt“

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HUK zahlt weitere EUR 700.000,00

Einbruchdiebstahl - Hartnäckigkeit zahlt sich aus - Alte Leipziger zahlt EUR 50.000,00

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Reitunfall: R+V zur Zahlung gezwungen

Nach Querschnittlähmung: Angemessene Regulierung der Generali im Prozess

Motorradunfall: Allianz zu angemessener Regulierung „bekehrt“

Generali zahlt ¼ Million Euro

ERGO knickt ein

Signal Iduna reguliert Millionenschaden innerhalb von 4 Wochen

Zurich zahlt mehr als eine ¾ Million Euro

Regulierungsverweigerung der AXA "korrigiert"

VGH Hält Brandopfer hin

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Daumen mit Kreissäge abgetrennt – OLG Schleswig verurteilt ERGO Versicherung zur Zahlung von EUR 100.000,00

Abfindungsangebot der Mannheimer Versicherung vervielfacht

Audi "rudert zurück" und vergleicht sich



Audi "rudert zurück" und vergleicht sich

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Audi "rudert zurück" und vergleicht sich

Bereits nach etwa 5 Monaten und einer Laufleistung von 4.950 km kam es im Motor des Fahrzeugs des niedergelassenen Facharztes Dr. L., eines Audi A 4 Avant Ambition 2.0 TFSI Quattro, zu einem Kolbenfresser und somit zu einem Totalschaden.
Zur Überraschung des Dr. L., der langjährig Fahrzeuge der Marke Audi fuhr, wurde ihm von seinem Audi-Vertragshändler nach Inspektion mitgeteilt, dass die Audi AG die Herstellergarantie verweigere und er die Kosten für den Austausch des Motors in Höhe von ca. EUR 7.568,42 demzufolge selbst zu zahlen habe
In der Folge berief sich Audi gegenüber den Hennemann Rechtsanwälten auf ein angebliches Überdrehen des Motors, das den kapitalen Motorschaden verursacht habe.
Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Ingolstadt (Az.: 41 O 63/10) und dortiger Beweisaufnahme stellte sich dann jedoch über eine Auswertung der Motorelektronik heraus, dass der Motor bereits Wochen vor dem Kolbenfresser mehrfach Verbrennungsaussetzer aufwies, wodurch der Ölfilm in den Zylindern unterbrochen wurde.
Zur Beendigung des Rechtsstreits und zur Vermeidung eines zweitinstanzlichen Verfahrens erklärte sich Audi schließlich im Vergleichswege bereit, EUR 7.036,02 nebst Zinsen zuzüglich etwa 2/3 der Prozesskosten an Dr. L. zu zahlen.
Für diesen steht nach seiner mit der Audi AG gemachten Erfahrung und ungeachtet seines Prozesserfolgs jedoch fest, dass er für den Rest seines „Autofahrer-Lebens“ keinen Audi mehr kaufen wird.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:19 Uhr
 


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