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Jürgen Hennemann ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine zuvor gewonnenen Erfahrungen aus mehrjähriger Prokuristentätigkeit für einen internationalen Versicherungskonzern sichert Versicherungsnehmern, Geschädigten und Opfern eine optimale Beratung und Interessenwahrnehmung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche. Versicherer werden nicht beraten und vertreten. Die Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht" wurde Rechtsanwalt Hennemann durch die Rechtsanwaltskammer Celle mit Urkunde vom 21.04.2004 verliehen. VitaAusbildung Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten:
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