Samstag, den 08. Juni 2013 um 00:00 Uhr
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Gerichtsgutachter im Kreuzfeuer

Klage nach Achillessehnenriss: Zweifel an der Neutralität der Expertise

Erschienen in der Kreiszeitung/Wochenblatt Nordheide, Elbe&Geest vom 08.06.2013

tp. Stade. Wilfried Ganick (65), pensionierter Polizeihauptkommissar aus Buchholz, bangt weiter um seine Entschädigung für die gesundheitlichen Folgen eines im Jahr 2009 im Urlaub erlittenen Risses der Achillessehne. Nach Ansicht seines Rechtsanwaltes Jürgen Hennemann (55), der gegen den ADAC Klage eingereicht hat, stehen Ganick weitere rund 37.000 Euro aus der Unfallversicherung des ADAC zu. Doch Deutschlands größter Automobilclub wehrt sich bislang erfolgreich gegen die Forderung und zieht dabei eine Expertise heran, die laut Rechtsanwalt Hennemann Züge eines Gefälligkeitsgutachtens trägt.

Wie das von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) erstellte vermutliche Lagergutachten zustande kam, wollte Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Buchholz, bei der jüngsten Verhandlung von dem Landgericht Stade am Dienstag, 4. Juni, mit gezielten Fragen an den MHH-Gutachter, Chirurg Dr. Christian Müller, auf den Grund gehen. "Ich hege Zweifel an Dr. Müllers Neutralität", sagte Hennemann. Denn nach jahrelangen Beobachtungen des Juristen stehe das MHH in Verdacht, der Versicherungswirtschaft nahe zu stehen.

Wie viele Gutachten erstellt das MHH jährlich? Wie viele stammen von Dr. Müller? Wer sind die Auftraggeber? Legt die zuständige 3. Zivilkammer des Stader Landgerichts Gericht schützend die Hand über das MHH? Diese und ähnliche Fragen wies des Gericht als als unzulässig, da "nicht beweisführend", zurück.

Harsche Kritik übte Hennemann überdies an der vom Gutachter herbeigezogenen Quelle "Der Unfallmann". Der Autor Elmar Ludolph sei vom Landgericht Köln und Oberlandesgericht Düsseldorf für befangen erklärt worden, weil auch dieser zu eng mit der Versicherungswirtschaft kooperieren soll.

Nicht zuletzt bemängelt Hennemann die fehlende Gründlichkeit bei der dem Gutachten zugrunde liegenden ärztlichen Untersuchung seines Mandanten durch Dr. Müller. Der Arzt musste eingestehen, mit der Ultraschall- und 3D-Ultraschalldiagnose kaum vertraut zu sein. Mit eben solchen Untersuchungen hat ein von Ganick beauftragter Privatgutacher jüngst dargelegt, dass die Achillessehne massiv verdickt ist, der Sehnenhülse dreifach verdickt und stark verknöchert ist und der Fuß stark in der Bewegung eingeschränkt ist. Dr. Müller überzeugte sich davon bei eine Untersuchung, zu der Kläger Ganick im Gerichtssaal sogar die Socken auszog.

Zwischen dem Gutachten der MHH und dem Privatgutachten des Klägers sieht Hennemann eine "eklatante Diskrepanz". Der Anwalt hat ein über beide Ansichten stehendes, klärendes Obergutachten angefordert. Ob dieses in Auftrag gegeben wird, erfahren die Beteiligten bei der Entscheidungsverkündung am Dienstag, 9. Juli.