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Start Kurz notiert Versicherungsvertrag – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam

Versicherungsvertrag – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam

Auch Herr T. war einer von vielen tausend Versicherungsnehmern, der vermeintlich vorsorgte und sich gegen Berufsunfähigkeit versicherte. Als ihn aber das Schicksal der Berufsunfähigkeit tatsächlich ereilte und er deshalb Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag bei der Stuttgarter Lebensversicherung aG beantragte, wurde auch er – wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmern – Opfer einer Anfechtung des Versicherungsvertrages durch die Versicherung wegen angeblich arglistiger Täuschung Herrn T.´s bei Abschluss des Vertrages. Auf diese Weise versuchte die Stuttgarter Lebensversicherung aG sich des nun durch das Leistungsverlangen des Versicherungsnehmers unliebsamen Versicherungsvertrages zu entledigen.

Das wollte sich Herr T. nicht gefallen lassen und nahm Kontakt zu den Hennemann Rechtsanwälten auf, die ihm schlussendlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 U 20/15) zu seinem Recht verhalfen und den Fortbestand der Berufsunfähigkeitsversicherung und damit die Unwirksamkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung feststellen ließen.