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Kurz notiert

In diesem Bereich veröffentlichen wir in loser Folge Beiträge zu den neuesten Entwicklungen unserer Mandate




Aktuelle Beiträge:

Allianz zahlt EUR 1.100.000,00 nach Verkehrsunfall

HUK-Coburg scheitert auch vor dem Bundesgerichtshof
Anerkannte Berufsunfähigkeit zu Unrecht widerrufen

HUK-Coburg scheitert in zwei Instanzen
Anerkannte Berufsunfähigkeit zu Unrecht widerrufen

Ex-Tennisspielerin erhält 450.000,00 EURO

CosmosDirekt zahlt 350.000,00 EURO an Motorradfahrern nach Querschnittlähmung

Diebstahl von Kupferdachrinnen – VGH reagiert „wie man sie kennt“

Trotz Sachverständigenverfahren – R+V zahlt EUR 500.000,00 auf Feuerschaden

Auffahrunfall – Deutsches Büro Grüne Karte eV zahlt EUR 330.000,00

Versicherungsvertrag – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam

Berufsunfähig wegen Depressionen: VPV erkennt Anspruch nach vorheriger Ablehnung an

Dann ging alles ganz schnell – Zurich zahlt weitere EUR 210.000,00

Zurich zahlt EUR 80.000,00 im laufenden Prozess

Auffahrunfall – Allianz zahlt EUR 70.000,00

Depressionen und Angstzustände: Drei Berufsunfähigkeits-Versicherer erkennen ihre Leistungspflicht an

Aachen Münchener zahlt weitere EUR 1.030.000,00

HUK zahlt weitere EUR 700.000,00

Einbruchdiebstahl - Hartnäckigkeit zahlt sich aus - Alte Leipziger zahlt EUR 50.000,00

Barmenia erkennt Berufsunfähigkeit bei Depressionen an

Reitunfall: R+V zur Zahlung gezwungen

Nach Querschnittlähmung: Angemessene Regulierung der Generali im Prozess

Motorradunfall: Allianz zu angemessener Regulierung „bekehrt“

Generali zahlt ¼ Million Euro

ERGO knickt ein

Signal Iduna reguliert Millionenschaden innerhalb von 4 Wochen

Zurich zahlt mehr als eine ¾ Million Euro

Regulierungsverweigerung der AXA "korrigiert"

VGH Hält Brandopfer hin

InterRisk verliert in drei Instanzen

Daumen mit Kreissäge abgetrennt – OLG Schleswig verurteilt ERGO Versicherung zur Zahlung von EUR 100.000,00

Abfindungsangebot der Mannheimer Versicherung vervielfacht

Audi "rudert zurück" und vergleicht sich



Regulierungsverweigerung der AXA „korrigiert“

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Regulierungsverweigerung der AXA "korrigiert"

Beim Bäcker Dieter K. traten im November 2008 während der Zubereitung von Brot- und Teigwaren erstmals Rötungen und Schwellungen an beiden Handrücken und Unterarmen auf. Diese Symptome und ein zunehmender Juckreiz veranlassten ihn, einen Hautarzt aufzusuchen. Die vom Hautarzt durchgeführte Allergietestung erbrachte den Nachweis von Mehlallergien, eine „Hiobsbotschaft“ für den noch jungen Bäcker. Als dieser seinen Arbeitgeber entsprechend informierte, wurde ihm gekündigt.
Dieter K. hoffte, den Einkommensverlust zumindest teilweise durch eine bei der AXA abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung auffangen zu können. Nach dem Versicherungsvertrag sollte ihm im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 1.200,00 Euro zustehen.
Die AXA verweigerte jedoch eine Regulierung und berief sich insoweit auf ein von der zuständigen Berufsgenossenschaft eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten, nach welchem Herr K. angeblich trotz der Mehlallergie durchaus noch in der Lage sei, den Beruf des Bäckers weiter auszuüben.
Ohne jegliche Einkünfte und von der AXA im Stich gelassen wandte sich der verzweifelte Dieter K. an die Hennemann Rechtsanwälte, die gegenüber der AXA eine Begutachtung des Bäckers durch einen unabhängigen und neutralen Facharzt für Dermatologie und Allergologie durchgesetzt haben. Das Gutachten kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die aufgetretene Mehlallergie eine Tätigkeit des Dieter K. als Bäcker verbietet. Durch das Eingreifen der Hennemann Rechtsanwälte konnte die AXA somit veranlasst werden, die Berufsunfähigkeit anzuerkennen und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:18 Uhr
 

VGH hält Brandopfer hin

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VGH Hält Brandopfer hin

Am 16.10.2010 wurde die Garlstorfer „Waldklause“ durch ein Feuer nahezu komplett zerstört. Das Gebäude, das nicht nur als Gaststätte, sondern auch als Wohnung der Betreiber, der Eheleute V., diente, war zum Schadenzeitpunkt bei der VGH (u. a.) gegen Brandgefahr versichert. Die VGH zahlte nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und nach Aufforderung durch die Hennemann Rechtsanwälte im März 2011 zwar den vom eigenen Gutachter ermittelten Zeitwert von 175.000,00 Euro, nicht aber den Wiederaufbauwert, obwohl der Wiederaufbau inzwischen begonnen hatte und Mitarbeiter der VGH anschließend sogar am Richtfest teilgenommen hatten. Nachdem ein Architekt und ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezüglich der vom VGH-Gutachter ermittelten Wiederherstellungskosten zu dem Ergebnis gekommen waren, dass dessen Bewertung nicht vollständig und in der Summe falsch sei (rund 820.000,00 Euro statt der vom VGH-Gutachter ermittelten 424.000,00 Euro), hielt die VGH an der Bewertung ihres Gutachters fest und kehrte lediglich den Neuwertanteil von etwa 135.000,00 Euro aus. Da die Eheleute V. bereits Bauaufträge erteilt und damit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Handwerkern, Ingenieuren und Architekten begründet hatten, die oberhalb der vom VGH-Gutachter ermittelten Kosten lagen, wurde die VGH von den Hennemann Rechtsanwälten erneut zur weitergehenden Abschlagszahlung aufgefordert. Die VGH reagierte hierauf jedoch nur mit dem Hinweis, dass die insoweit überreichten Unterlagen noch geprüft werden müssten. Um der Hinhaltetaktik der VGH einen Riegel vorzuschieben, haben die Hennemann Rechtsanwälte im Auftrag der Eheleute V. nunmehr Klage vor dem Landgericht Lüneburg erhoben.

Lesen Sie dazu auch die folgenden Beiträge im Bereich Presse/Medien:

Hamburger Abendblatt: Versicherung lässt Brandopfer zappeln
Hamburger Abendblatt: Betreiber der "Waldklause" klagen auf Abschlagzahlung

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:18 Uhr
 

InterRisk verliert in drei Instanzen

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InterRisk verliert in drei Instanzen

Bereits 1999 erlitt der Mandant der Kanzlei Hennemann, ein Hamburger Steuerberater, einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er mit etwa 100 km/h in eine Leitplanke prallte und sich schwerste Verletzungen der Halswirbelsäule zuzog. Erwartungsgemäß verweigerte der private Unfallversicherer des Mandanten, die in Wiesbaden ansässige InterRisk Versicherung, jegliche Zahlung unter Hinweis auf angeblich nicht eingetretene dauerhafte Verletzungen. Dies sah jedoch auch das Landgericht Wiesbaden anders und verurteilte die InterRisk zur Zahlung von EUR 373.345,32 (Az.: 1 O 131/03). Erwartungsgemäß legte die InterRisk gegen das landgerichtliche Urteil Berufung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt ein – und verlor erneut (Az.: 3 U 304/08). In versicherertypischer Manier akzeptierte die InterRisk auch dieses Urteil nicht und wandte sich im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen hatte. So kam es, dass die InterRisk ein drittes Mal verlor, da der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückwies (Az.: IV ZR 235/09).
Erst danach zahlte die InterRisk EUR 597.753,11 an den Mandanten der Kanzlei Hennemann, wobei die Zinsen und Kosten in Höhe von EUR 224.407,79 zwischenzeitlich etwa 60 % der Hauptforderung betragen.
Letzteres dürfte insbesondere für einen Finanzkonzern eine schmerzliche Erfahrung sein, da er traditionell der Überzeugung ist, dass die Zeit stets für ihn arbeite.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:18 Uhr
 

Daumen mit Kreissäge abgetrennt

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Daumen mit Kreissäge abgetrennt – OLG Schleswig verurteilt ERGO Versicherung zur Zahlung von EUR 100.000,00

Nachdem sich ein in Deutschland lebender polnischer Handwerker bei einem Urlaubsaufenthalt im Ferienhaus in Polen den rechten Daumen abgesägt hatte, als er bei Kaminholzarbeiten stolperte und mit der Hand in eine laufende Tischkreissäge geriet, lehnte die ERGO Versicherung AG jegliche Leistung aus einer bestehenden Unfallversicherung mit dem Vorwurf ab, es habe sich um eine freiwillige Selbstverstümmelung und damit um einen versuchten Versicherungsbetrug gehandelt.
Im Einklang mit dem jahrzehntelangen vermeintlichen Grundsatz vieler Eingangsgerichte, beim Abtrennen von Gliedmaßen mittels Sägen aller Art liege ohnehin eine Selbstverstümmelung, also ein versuchter Versicherungsbetrug vor, wies das Landgericht Kiel (Az.: 6 O 77/07) die auf Zahlung einer Versicherungsleistung von EUR 100.000,00 gerichtete Klage ab.
Die von den Hennemann Rechtsanwälten für die Mandantschaft gegen dieses Urteil geführte Berufung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Az.: 16 U 134/10) war vollumfänglich von Erfolg gekrönt, denn das Oberlandesgericht pflichtete der Auffassung der Hennemann Rechtsanwälte bei, dass die ERGO Versicherung den ihr obliegenden Beweis einer Selbstverstümmelung mitnichten geführt habe, und verurteilte den Versicherer zur Leistung der begehrten Entschädigung in Höhe von EUR 100.000,00.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:18 Uhr
 

Abfindungsangebot der Mannheimer Versicherung vervielfacht

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Abfindungsangebot der Mannheimer Versicherung vervielfacht

Der 51-jährige Harri N. erlitt einen unverschuldeten Verkehrsunfall (Frontalkollision) mit diversen Frakturen und Nervenschädigungen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer, die Mannheimer Versicherung, glich den Sachschaden am Fahrzeug (Totalschaden) vollständig aus und leistete in der Folgezeit Teilzahlungen auf den Personenschaden des Herrn N.

Sodann wurden Verhandlungen über eine Gesamtabfindung aufgenommen und die Mannheimer bot eine Restzahlung in Höhe von 29.000,00 Euro zur Ausgleichung aller durch den Unfall erlittenen Schäden an.
Da Harri N. unsicher war, ob er das Angebot der Mannheimer annehmen sollte, schaltete er glücklicherweise die Hennemann Rechtsanwälte ein. Denn unter Mitwirkung der Hennemann Rechtsanwälte konnte die Mannheimer Versicherung kurzfristig veranlasst werden, das Abfindungsangebot von 29.000,00 Euro auf den angemessenen Betrag von 70.000,00 Euro zu erhöhen und auf dieser Basis den Schaden zu regulieren.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. April 2016 um 16:19 Uhr
 


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